ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

Mit seiner Unterschrift akzeptiert der Teilnehmer die allgemeinen Bedingungen und sich an die Angaben der Kommissare zu halten.

Der Grand-Prix Rétro Curtilles-Prévonloup ist eine Veranstaltung zu Ihrem Vergnügen und dem des Publikums. Es handelt sich keineswegs um ein Rennen, sondern um eine Präsentation von historischen und außergewöhnlichen Rennfahrzeugen. Die Steigungen werden nicht mit der Zeit gemessen. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Für Anmeldungen nach Ablauf der Frist wird ein Zuschlag von Fr 50.

Der Transfer zwischen dem Fahrerlager und dem Startpunkt sowie die Rückkehr zum Fahrerlager erfolgen unter der Aufsicht eines Pace-Cars. Wer aufgrund von Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss oder aus anderen Gründen nicht über die physischen und psychischen Fähigkeiten zum Führen eines Fahrzeugs verfügt, gilt während dieser Zeit als fahruntüchtig und muss das Fahren unterlassen.

Der Teilnehmer muss im Besitz eines Führerscheins sein, der der Kategorie des angemeldeten und während der Veranstaltung gefahrenen Fahrzeugs entspricht. Nur Fahrzeuge, die bei der technischen Kontrolle als konform anerkannt werden, dürfen fahren. Ein Austausch des Fahrers nach der administrativen Abnahme ist nicht zulässig. Der Fahrer fährt ausschließlich mit dem Fahrzeug, das er angemeldet und zur technischen Kontrolle vorgestellt hat.

Für nicht zugelassene Fahrzeuge hat der GP Rétro Curtilles eine Haftpflichtversicherung für Schäden abgeschlossen, die durch die Fahrzeuge der Teilnehmer – gemäß Art. 72 des Straßenverkehrsgesetzes – gegenüber Dritten verursacht werden. (z. B. Zuschauern, Anwohnern oder Organisatoren). Der Organisator der Veranstaltung haftet nicht für eventuelle Schäden an den Fahrzeugen der Teilnehmer.

Bei zugelassenen Fahrzeugen ist jeder Teilnehmer/Fahrer allein für seine Versicherung(en) verantwortlich und fährt auf eigene Verantwortung und achtet auf einen Versicherungsschutz für das Risiko «Unfall».

Diebstahl des Fahrzeugs oder der Ausrüstung: Der Organisator kann unter keinen Umständen für das Verschwinden oder die Beschädigung von Eigentum der Teilnehmer haftbar gemacht werden.

Durch seine Teilnahme verzichtet der Fahrer darauf, straf- oder zivilrechtliche Ansprüche gegenüber dem Organisator, seinem Personal, Helfern und Freiwilligen zu erheben, und verpflichtet sich, alle Anweisungen zu befolgen, die ihm vom Organisator und seinem Personal erteilt werden. Bei Nichteinhaltung der erteilten Anweisungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Ausschluss des betreffenden Teilnehmers ohne Rechtsmittel oder Entschädigung auszusprechen.

Der Veranstalter kann den Fahrern nicht garantieren, dass sie fahren werden. Er behält sich das Recht vor, alle oder einen Teil der Läufe aus meteorologischen Gründen (Sintflut, Überschwemmung, Sturm), aus Sicherheitsgründen oder aus Gründen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, abzusagen. Der Veranstalter zahlt keine Entschädigung.

Obligatorisch: Helm, Schutzanzug und administrative und technische Kontrolle.
Nicht erforderlich: Rennlizenz, Zulassungspapiere.

Aus Gründen der Sicherheit und der Infrastruktur ist die Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge begrenzt. Wenn eine Auswahl getroffen werden muss, wird diese vom Organisationskomitee der Veranstaltung ohne Begründung getroffen.

Zu Informationszwecken werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch ins Englische und Deutsche übersetzt. Im Falle von Streitigkeiten gelten nur die auf Französisch verfassten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Gerichtsstand ist in Curtilles und es gilt das Schweizer Recht.